Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden auch nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht noch einmal widersprechen.
1. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, soweit nicht von unserer Seite ausdrücklich eine Bindefrist angegeben ist. Druckschriften, Zeichnungen, Pläne u. ä. sind unverbindlich. Am Angebot, an erarbeiteten Problemlösungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden.
2. LIEFERVERTRÄGE
Aufträge werden für uns bindend, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder ausgeliefert haben. Lieferzeiten sind stets als annähernd zu betrachten und sind abhängig vom ungestörten Fertigungsablauf und deshalb freibleibend. Begründete Abweichungen vom vereinbarten Liefertermin müssen toleriert werden. Wird die Erfüllung unserer Verpflichtungen bei uns oder unserem Lieferanten durch Umstände, die wir mit der uns zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z. B. bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Materialmangel, usw.) ganz oder teilweise unmöglich gemacht, verzögert oder wesentlich erschwert, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
3. PREISSTELLUNG
Alle Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackung und MWSt. Die zum Zeitpunkt von Angebot bzw. Auftragsbestätigung bestehende Kostenlage ist Grundlage für die von uns genannten Preise. Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, werden sich die Vertragspartner über eine Anpassung verständigen.
4. VERSAND- UND GEFAHRÃœBERGANG
Verpackungen und Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Lieferungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers versichert.
5. MEHR- ODER MINDERLIEFERUNG
Je nach Art der bestellten Ware sind bei Lieferung Mengenabweichungen von bis zu 5 % - 10 % ohne Vorankündigung zulässig.
6. MÄNGELANSPRÜCHE UND HAFTUNG
Wir leisten Gewähr für unsere Erzeugnisse für die Dauer von 12 Monaten, vom Tage nach dem Gefahrübergang ab in der Weise, dass wir alle an den Lieferungsgegenständen vorzeitig auftretenden Mängel, die nachweisbar auf fehlerhaftes Material oder mangelhafte Arbeit zurückzuführen sind, nach unserer Wahl entweder durch kostenfreie Nachbesserung in unserem Werk oder durch Lieferung von Ersatzstücken beseitigen. Wird Instandsetzung an einem anderen Ort vom Besteller verlangt, und ist diese technisch und wirtschaftlich vertretbar, kann diese nur durch zusätzliche Berechnung der dadurch entstehenden Mehrkosten erfolgen. Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass sich die bestellten oder von uns vorgeschlagenen, bzw. vom Besteller beigestellten Waren oder Werkstoffe für den Verwendungszweck eignen. Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung sachgemäßer Anwendung und Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Vom Besteller zugelieferte Ware, die dem bei Vertragsabschluss zugrundegelegten Bedingungen nicht entspricht, berechtigt uns zu Preiskorrekturen, wenn sich dadurch die Kostenbasis ändert. Beanstandungen sind uns schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung mitzuteilen. Wir haften unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaften Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. Soweit nicht ein vorstehend angeführter Fall vorliegt, haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
7. ZAHLUNG
ZAHLUNG ist innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten, Lohnfertigung ist innerhalb von 8 Tagen netto zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen müssen gesondert vereinbart werden. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten zu erheben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren im Sinne des erweiterten Eigentumsvorbehaltes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor bis zur vollständigen Zahlung des Preises sowie der Erfüllung der weiteren Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Von der Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens, einer Pfändung oder sonstiger Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller uns sofort schriftlich zu benachrichtigen. Er muss seine Gläubiger oder die Dritten auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen. Die uns evtl. entstehenden Kosten für Interventionen gegen Zugriffe Dritter hat der Besteller zu tragen.
9. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand ist Hamburg, wir sind jedoch berechtigt, unser Recht bei den für den Wohnsitz des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Haager Einheitlichen Kaufgesetze und des Wiener UN-Kaufrechts. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragspartner weitestgehend entspricht.